Online: Wie geht Jugendbeteiligung in einer Kommune? Welche Erfahrungen gibt es zum § 41a der Gemeindeordnung?

Datum/Uhrzeit
11.04.2024
19:00 - 20:30 Uhr


So steht es im Gesetz: § 41a GemO:Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

(1) Die Gemeinde soll Kinder und muss Jugendliche bei Planungen und Vorhaben, die ihre Interessen berühren, in angemessener Weise beteiligen. Dafür sind von der Gemeinde geeignete Beteiligungsverfahren zu entwickeln. Insbesondere kann die Gemeinde einen Jugendgemeinderat oder eine andere Jugendvertretung einrichten. Die Mitglieder der Jugendvertretung sind ehrenamtlich tätig.

Doch wie sieht der gelebte Alltag der Jugendbeteiligung in den Städten und Gemeinden in Baden-Württemberg aus? Gibt es Beteiligungsformate, die sich besonders gut bewährt haben? Muss in jeder Kommune dasselbe Muster der Jugendbeteiligung durchgeführt oder angewandt werden? Was kann eine Gemeinde tun, um ihre Jugendlichen überhaupt für die Kommunalpolitik und die kommunalen Aufgaben zu interessieren? Die Landeszentrale für politische Bildung formuliert die Aufgabe so: „Eine lebendige und aktivierende Kinder- und Jugendbeteiligung belebt eine Gemeinde und bietet sowohl Kindern und Jugendlichen als auch der Kommune selbst viele Chancen. Beteiligung ist elementarer Bestandteil von Zivilgesellschaft und damit die Basis einer Demokratie“.

Referent an diesem Abend ist Udo Wenzl aus Waldkirch. Der studierte Dipl. Sozialpädagoge (FH) ist ein exzellenter Kenner der Kinder- und Jugendbeteiligung. Zahlreiche Jugendbeteiligungsprojekte hat er bereits auf den Weg gebracht, erfolgreich gestaltet und nachhaltig weiterentwickelt. Auf seiner Homepage sind viele motivierende und inspirierende Beispiele gelungener Kinder- und Jugendbeteiligung zu finden. Interessiert? Hier gibt es viele weitere Informationen zu diesem Thema. Aber am 11.04.2024 dabei sein und Udo Wenzl live erleben, ist noch viel besser. Versprochen.

Diese Veranstaltung wurde abgesagt. Sie wird in der zweiten Jahreshälfte 2024 angeboten werden.