Vereine, Parteien und Privatpersonen „verarbeiten häufig personenbezogene Daten“ (z.B. Mitgliederdatei). Ziel der DSGVO ist es wiederum, den Mitgliedern oder Verbrauchern eine größere Kontrolle über die Verwendung ihrer persönlichen Daten zu gewähren und ihre Rechte ganz einfach zu stärken.
Teil 2 Schwerpunkt Datenschutzrecht
Die DSGVO ist besser als ihr Ruf. Worauf Sie als Vereinsvorstand besonders achten müssen.
Welche Daten dürfen Sie verarbeiten?
Wo und wann ist eine besondere Einwilligung erforderlich?
Wann braucht es einen sogenannten Auftragsverarbeitungsvertrag?
Worauf kommt es bei einem Impressum besonders an?
Auf Ihrer Website ist die Umsetzung der DSGVO sofort einsehbar!
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Referentin an diesem Abend ist Stefanie Brum, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht. Mit ihrer „right Anwaltskanzlei“ in Stuttgart hat sich Frau Stefanie Brum genau auf diese Themenfelder spezialisiert. Nach dem Einführungsvortrag mit vielen Beispielen geht Anwältin Brum gerne auf Fragestellungen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer ein.