Landtag beschließt Änderung der Gemeindeordnung/Landkreisordnung und ermöglicht Videokonferenzen

Pressemitteilung des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration vom 07. Mai 2020

„Baden-Württemberg setzt sich bei digitalen kommunalen Gremiensitzungen an die Spitze in Deutschland, wir sind hier nun Vorreiter. In dieser schwierigen Zeit gibt der Landtag von Baden-Württemberg den Gemeinderäten und Kreistagen neue und der Zeit angepasste Arbeitsmöglichkeiten durch Videotechnik. Die notwendigen Sitzungen des Gemeinderats, des Kreistags und ihrer beschließenden Ausschüsse können nun auch als Videokonferenz oder auf vergleichbare Weise durchgeführt werden. Natürlich muss dabei der Öffentlichkeitsgrundsatz gewahrt bleiben, etwa durch die Übertragung der Schaltkonferenz in den Ratssaal. Dort können dann Zuhörerinnen und Zuhörer, insbesondere auch die Medien, den Verlauf der Sitzung öffentlich verfolgen. Selbstverständlich können auch diese Sitzungen – unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Voraussetzungen – im Internet übertragen werden, wenn ein entsprechendes Einverständnis der Beteiligten vorliegt.

Sitzungen per Videokonferenz bleiben freilich die Ausnahme, sie können und sollen nicht dauerhaft die herkömmliche Arbeit der kommunalen Gremien in Form von Präsenzsitzungen ersetzen. Auch kommunale Demokratie lebt von der lebendigen Auseinandersetzung vor Ort, Auge in Auge, Argument für Argument“.  Soweit der Auszug aus der Pressemitteilung des Innenministeriums. Lesen Sie die Pressemitteilung im Original hier: Land ermöglicht Videokonferenzen für Kommunale

Die höchst interessante Debatte des Gesetzesentwurfs kann auf der Seite des Landtages von Baden-Württemberg per Video abgerufen werden.