Über die Hälfte der Kommunen in Baden-Württemberg bieten Jugendbeteiligung an. Und fast ein Viertel der Städte und Gemeinden im Land hat eine Kinderbeteiligung (23 Prozent). Dies gehört zu den Ergebnissen der Studie „Kommunale Kinder- und Jugendbeteiligung in Baden-Württemberg 2018“, die die Landeszentrale für politische Bildung (LpB) vorgelegt hat. Erstmals liegt damit ein landesweiter Überblick vor. Da von 1.101 Städten und Gemeinden 1.068 an der Studie teilgenommen haben (97 Prozent), kann die Studie als repräsentativ gelten.
Die häufigste Form der Jugendbeteiligung ist die projektbezogene Beteiligung; andere Formen der Jugendbeteiligung wie Jugendgemeinderäte sind weniger verbreitet. Auch zeigt sich ein Stadt-Land-Gefälle: Unter den Kommunen mit mehr als 20.000 Einwohnern haben 90 Prozent mindestens ein Jugendbeteiligungsangebot. In kleinen Gemeinden ist das Angebot deutlich seltener. Dies liegt vorwiegend daran, dass dort häufig keine weiter führenden Schulen, seltener speziell geschulte Mitarbeiter und seltener verbandliche Jugendarbeit vorhanden sind.
Die Pflichtvorschrift für Jugendbeteiligung im § 41a Gemeindeordnung wird von den kleineren Kommunen eher kritisch bewertet, von den größeren Kommunen überwiegend positiv. Als Haupthindernis für mehr Jugendbeteiligung werden von den Kommunen vor allem personelle Ursachen genannt. Seit etwa Mitte der neunziger Jahre wächst die Jugendbeteiligung in Baden-Württemberg stetig an; im Zuge der Novellierung der Gemeindeordnung hat sich dieser Trend weiter fortgesetzt. Die Erhebungen fanden im Zeitraum von März bis Juli 2018 statt.
Die ausführliche Studie erhalten Sie hier: Studie_Jugendbeteiligung_2018_LpB