Kommunalwahl 2019 – was aus rechtlicher Sicht zu beachten ist. Referentin: Verwaltungsdirektorin Irmtraud Bock, Gemeindetag BW

Die Kommunalwahl 2019 steht an: Am 26. Mai 2019 wird gewählt. Aufgrund der Änderungen im Wahlrecht ist es wichtig, dass Sie stets aktuell über die rechtlichen Rahmenbedingungen und Vorschriften des Wahlrechts in Baden-Württemberg informiert sind. Aus diesen Grund bieten wir zwei Seminare an, die sich mit den Vorschriften zur Kommunalwahl 2019 beschäftigen. Referentin ist in beiden Fällen Verwaltungsdirektorin Irmtraud Bock vom Gemeindetag Baden-Württemberg in Stuttgart. Wir freuen uns sehr, dass wir mit Frau Irmtraud Bock eine ausgewiesene Expertin und erfahrene Dozentin im baden-württembergischen Kommunalwahlrecht gewinnen konnten. Folgende Themen werden bei den Seminaren u.a. angesprochen:

  1. Kurze Einführung in das Wahlrecht samt Wahlverfahren
  2. Welche Voraussetzungen müssen bei der Wählbarkeit vorliegen?
  3. Welche Besonderheiten gelten im Wahlrecht bei der unechten Teilortswahl?
  4. Wie läuft das Aufstellungsverfahren für Wählervereinigungen ab?
  5. Welche Anforderungen gibt es für gemeinsame Wahlvorschläge
  6. Welche Form ist bei den Wahlvorschlägen einzuhalten (Name, Beruf, …)
  7. Welche Fristen sind unbedingt zu beachten?

Bei dem Halbtagesseminar am Samstag, 17.11.2018 wird sehr ausführlich auf alle Fragestellungen eingegangen. Das Abendseminar am 19.11.2018 in Calw kann dagegen nur einen groben Überblick und eine Vertiefung der wichtigsten Fragestellungen zum Gegenstand haben. Anmeldungen nimmt die Geschäftsstelle, Frau Christina Günther gerne entgegen: Email: christina.guenther@bildungswerk-bw.de oder Tel: 0711 – 640 97 25.

Veranstaltungsort:

Halbtagesseminar: Samstag, 17.11.2018 im Christkönigshaus in Stuttgart, Paracelsusstraße 89, 70599 Stuttgart (inkl. Mittagessen; Kostenbeitrag: 20 Euro)
Abendseminar: Montag, 19.11.2018 im Hotel Rössle in Calw, Hermann-Hesse-Platz 2, 75365 Calw (kostenfrei)