Der § 41 a der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg ist „verbindliches Recht und Gesetz“. Danach sollen Kinder – und müssen Jugendliche bei Planungen und Vorhaben, die ihre Interessen berühren in angemessener Weise von der Gemeinde beteiligt werden. Die Praxis vor Ort zeigt noch einen großen Nachholbedarf. Wie kann eine kinder- und jugendgerechte Beteiligung in den Städten und Gemeinden aussehen? Wie kann sie ansprechend gestaltet werden? Wo liegen die Stolpersteine, die dafür verantwortlich sind, dass es bei der Kinder- und Jugendbeteiligung noch etwas „holpert“? Diese Fragestellung zu beantworten war die Aufgabe, die Bildungsleiter Friedhelm Werner bei dieser Tagung gestellt wurde. Lesen Sie hier das gesamte Programm der Tagung in der Ev. Akademie Bad Boll: Tagungsflyer_Kinder_Jugendbeteiligung_Bad_Boll
Bildungsleiter Friedhelm Werner stellte in seiner Einführung die Kurzgeschichte anhand von „Kilian Kommunalis“ vor. Die kleine Geschichte zeigt auf, mit wie vielen kommunalen Aufgaben junge Menschen tagtäglich konfrontiert werden.
„Der Wecker klingelt. Es ist 6.oo Uhr. Kilian steht auf und macht das Licht an.
Kilian checkt zuerst seine Emails und ärgert sich über das langsame Internet.
Dann geht er unter die Dusche – frisches kaltes Wasser – herrlich.
Kilian freut sich über sein Frühstück mit Brötchen von einem echten Bäcker.
Heute fährt er mit dem Bus zur Schule,
der von einem Feuerwehrfahrzeug mit Blaulicht überholt wird.
Sonst benutzt Kilian den Radweg, der direkt vor seiner Haustüre beginnt.
In seiner Schule freut er sich schon auf die tollen neuen Ipads und
das freie WLAN auf dem Schulhof.
Nach dem Mittagstisch ist im Rahmen der Ganztagesbetreuung „Fußball“ auf dem
neuen Kunstrasenspielfeld angesagt. Einfach klasse!
Um 18.00 Uhr geht Kilian dann noch in die Musikschule und spielt seiner Lehrerin
„We are the world“ auf dem neuen Flügel vor.
Zum Volleyball in die renovierte Mehrzweckhalle geht er heute nicht mehr.
Zuhause angekommen, bringt er noch den Müll runter und tütet den Gelben Sack ein.
Sein Dad hat noch Sitzung im Gemeinderat.
Dann noch auf’s Klo, spülen und fertig. Es war ein super Tag.“
Hinter den hervorgehobenen Begriffen verbergen sich kommunale Aufgaben. Auch die Sicherung der Nahversorgung (Einkaufen, ärztliche Versorgung, …) ist eine kommunale, freiwillige Aufgabe. Das erste Zwischenergebnis lautete deshalb: Kommunalpolitik ist für junge Menschen voll interessant und vielseitig, wenn man mit offenen Augen durch die Kommune geht. Und junge Menschen interessieren sich auch für diese Aufgaben.
Hier ist die Lösung: Stromversorgung, Breitbandversorgung, Wasserversorgung, Nahversorgung, Feuersicherheit, ÖPNV, Geh- und Radwege, Schulträger, Sportmöglichkeiten, Kultur und Musik, Bereitstellung von Räumen, Hallen, Müllentsorgung, Gemeinderat und Abwasserbeseitigung. Jetzt könnten Sie noch treffen zwischen: Freiwilligen Aufgaben – und Pflichtaufgaben.