Bis zum Jahr 2020 haben die baden-württembergischen Städte, Gemeinden und Landkreise noch Zeit, dann muss das alte kamerale Haushaltswesen durch das neue doppische Haushaltswesen abgelöst sein. So hat es die Landesregierung beschlossen. Ein Wahlrecht wird es auch nicht geben. Damit tun alle Gemeinderäte, deren Kommunen noch nicht umgestellt haben, gut daran sich so langsam mit dem neuen Haushaltsrecht zu beschäftigen.
Das Bildungswerk für Kommunalpolitik Baden-Württemberg unterstützt die Räte bei dieser nicht einfachen – aber dafür umso wichtigeren Aufgabe mit maßgeschneiderten Fortbildungsveranstaltungen und Seminaren. Ein solches Seminar findet am Montag, 2. März 2015 um 20.00 Uhr im Gasthaus Sonne, Sonnenstr. 5 in der Großen Kreisstadt Ehingen/Donau statt. Dort veranstaltet das Bildungswerk mit den Freien Wählern Ehingen ein Einführungsseminar in das neue Haushaltsrecht.
Referent des Abends ist Bürgermeister und Lehrbeauftragter Klaus Warthon, Benningen/Neckar. BM Klaus Warthon lehrt seit vielen Jahren das neue Haushaltsrecht an der Hochschule für Verwaltung und Finanzen in Ludwigsburg. Die Veranstaltung ist öffentlich und kostenfrei.
Folgende Themen werden an diesem Abend u. a. angesprochen:
- Unterschiede des kameralen Systems zum neuen doppischen System
- 3 wichtige Rechnungen: Das Drei-Komponenten-System
- Finanzrechnung, Ergebnisrechnung, Vermögensrechnung.
- Produkte, Teilhaushalte
- Abbildung nach der Organisation oder nach Produkten
Es schließt sich eine Frage- und Antwortrunde an.