Kommunalwahlen 2014 – was ist aus rechtlicher Sicht zwingend zu beachten?
Das Bildungswerk für Kommunalpolitik Baden-Württemberg gibt Mitte November 2013 eine Informationsbroschüre zum neuen Kommunalwahlrecht 2014 heraus. Verwaltungsdirektorin Irmtraud Bock vom Gemeindetag Baden-Württemberg hat die Broschüre völlig neu überarbeitet und an die aktuellen Rechtsänderungen angepasst. Hier ist insbesondere das Gesetz zur Änderung kommunalwahlrechtlicher Vorschriften vom 16. April 2013 zu nennen, das u. a. folgende wesentliche Änderungen mit sich brachte:
1. Das Mindestalter für das aktive Wahlrecht bei kommunalen Wahlen ist auf 16 Jahre abgesenkt worden. Für die Wählbarkeit bleibt es aber beim Alter von 18 Jahren.
2. Das Berechnungsverfahren für die Sitzzuteilung wurde vom d’Hondtschen Verfahren auf das Verfahren nach Sainte-Lague/Schepers umgestellt.
3. Bei Kreistagswahlen ist es nun nicht mehr möglich, in zwei Wahlkreisen zu kandidieren.
4. Eine Soll-Bestimmung wurde in § 9 KomWG eingefügt, nach der „Männer und Frauen gleichermaßen bei der Aufstellung eines Wahlvorschlages berücksichtigt werden sollen“.