Irmtraud Bock, Gemeindetag Baden-Württemberg: Die neuen Paragrafen der Gemeindeordnung!

Es gibt wohl keinen Bürgermeister im Land, der Verwaltungsdirektorin Irmtraud Bock, vom Gemeindetag Baden-Württemberg nicht kennt und nicht schätzt. Durch ihre langjährige Tätigkeit beim kommunalen Spitzenverband ist sie täglich mit Fragestellungen aus den Städten und Gemeinden beschäftigt, die sich mit der Umsetzung der Gemeindeordnung im kommunalen Alltag befassen.
Schwerpunkte ihres Vortrages waren die neuen Regelungen zur Rechtsstellung der Gemeinderäte, den Rechten der Fraktionen, der Regelung von Entschädigungen, der Einberufungsfrist und den Minderheitenrechte. Die Absenkung der Minderheitenquoren in den §§ 24, 34 und 39 GemO wurden von Frau Bock ausführlich erläutert, ebenso die Erstattung der Kosten nach § 19 Abs. 4 der GemO für die Betreuung von Angehörigen. Besonders gut angenommen wurde von den Teilnehmenden die Möglichkeit, Fragen zu stellen.
Dabei war u.a. die Mindestgröße von Fraktionen ein besonders kontrovers diskutiertes Thema. Mindestens 2 Personen bilden eine Fraktion – am weitesten verbreitet sind 3 Personen – und 10% des Gremiums sollten in einer Fraktion abgebildet werden, so die ganz konkreten Umsetzungsanregungen von Verwaltungsdirektorin Bock. Weitere wichtige Inhalte des Vortrages waren die Anpassungsnotwendigkeit der Geschäftsordnungen – mit dem Verweis auf das erst kürzlich vom Gemeindetag Baden-Württemberg herausgegebenen Muster, sowie die Veröffentlichungsrechte der Fraktionen im Amtsblatt. Ein Muster des Gemeindetages für einen Redaktionsstatus wurde als konkrete Hilfestellung für die Kommunen von Verwaltungsdirektorin Bock vorgestellt.