Immer mehr Städte und Gemeinden schaffen die unechte Teilortswahl ab …

Jetzt scheint die Zeit sehr günstig, über ein Wahlverfahren nachzudenken, das immer wieder als „aufwändig“, „kompliziert“ und Verursacher von vielen ungültigen Stimmen angesehen wird. So geschieht dies auch derzeit in vielen Städten und Gemeinden – und mit Erfolg, wie folgende kleine Übersicht zeigt:

  • Jahr 1975: 717 Gemeinden wenden die unechte Teilortswahl an.
  • Jahr 1989: 680 Gemeinden wenden die unechte Teilortswahl an.
  • Jahr 2004: 537 Gemeinden wenden die unechte Teilortswahl an.
  • Jahr 2009: 483 Gemeinden wenden die unechte Teilortswahl an.
  • Jahr 2014: 438 Gemeinden wenden die unechte Teilortswahl an. Das sind mittlerweile 39,8%.

Gemeinden, die die unechte Teilortswahl nicht anwenden: 663 von insgesamt 1.101 Kommunen im Land.Ganz aktuell hat die Große Kreisstadt Mosbach die unechte Teilortswahl abgeschafft. Auch die Stadt Bad Liebenzell im Landkreis Calw hat im April 2017  die Hauptsatzung neu gefasst – ohne die unechte Teilortswahl. Wir empfehlen Ihnen auch den Bericht der Rhein-Neckar-Zeitung vom 17.05.2017: Gemeinderat hebt die unechte Teilortswahl auf – Mosbach – Rhein Neckar Zeitung  Weitere Informationen siehe hier: UeTOW_Mosbach .
Welche Folgen hat die Abschaffung der unechten Teilortswahl:

  1. „Freie Bewerberwahl“ bei den Wahlvorschlägen. D.h. die Bewerber müssen nur in der Gesamtgemeinde wohnen.
  2. Die Wähler sind nicht an die „wohnbezirksbezogene“ Bewerberwahl gebunden.
  3. Der Wähler kann unter Beachtung der Gesamtstimmenzahl beliebig vielen Bewerbern Stimmen geben.
  4. Es gibt keine Sitzgarantie mehr.
  5. Kleinere Ortsteile können auch mehrere Sitze erhalten. Das hängt vom/von der Bewerber/-in ab.

Das Bildungswerk für Kommunalpolitik Baden-Württemberg veranstaltet zu diesem Thema sogenannte Bestellseminare. Bei Interesse wenden Sie sich an den Bildungsleiter. Weitere Informationen erhalten Sie auch im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg, wie z.B. in der Berichterstattung vom 28.04.2017:  Staatsanzeiger BW_ Abschaffung_unechte_TOWahl