Einführung in die HOAI und die VOB/A und VOB/B … ein leicht verständlicher Ein- und Überblick

Ab November 2016 bietet das Bildungswerk für Kommunalpolitik Baden-Württemberg e. V. auch eine leicht verständliche Einführung in die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) sowie die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB, Teil A und Teil B) an. Wir sind in den vergangenen Wochen immer wieder von Gemeinderätinnen und Gemeinderäten gefragt worden, ob wir nicht an einem Abend oder einem Samstagvormittag ein solches Veranstaltungsformat anbieten könnten. Wir haben nun das Veranstaltungsformat mit diesem Thema dem „Praxistest“ in Deggingen/Bad Ditzenbach im Landkreis Göppingen unterzogen. Dort hat Bildungsleiter Friedhelm Werner für Interessierte, Gemeinderäte, … einen Abend über die HOAI und VOB referiert. Anhand von anschaulichen Beispielen aus der Praxis zeigte er u.a. auf,

  • warum bei der Abwicklung kommunaler Investitionen oder Sanierungsmaßnahmen die HOAI und die VOB eine ganz besondere Rolle spielen,
  • wie sich das Honorar für die Architekten nach der HOAI berechnet und wo evtl. Stellschrauben für die Höhe des Honorars liegen könnten,
  • welche Ausschreibungsarten die VOB Teil A kennt (unterhalb der Schwellenwerte) und welche Voraussetzungen dafür gegeben sein müssen,
  • wie die Wertung der Angebote abläuft und
  • warum man nicht das „billigste Angebot“ auswählen muss, sondern das „wirtschaftlichste Angebot“ zum Zuge kommt. Lesen Sie bitte hierzu: das_wirtschaftlichste_angebot

Natürlich hat die Anwesenden besonders interessiert, warum man die Ausschreibungen nicht auf das regionale Amtsblatt begrenzen darf und warum man örtliche Bieter, die Gewerbesteuer bezahlen, Arbeitsplätze zur Verfügung stellen bei Vergaben nach der VOB nicht bevorzugen darf. In seinem Vortrag ging Bildungsleiter Friedhelm Werner ausführlich auf diese Fragen ein. Die Vergabe-VwV vom 05. April 2016 (GABl. 25.05.2016, Seite 245ff) kam dabei ebenfalls zur Sprache, wie eine kurze Übersicht über die Vergabe-Verordnung, das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie die VOL (Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen). Natürlich wurde an diesem Abend nur der sogenannte „Unterschwellenbereich“, d.h. Vergaben im nationalen Bereich behandelt. Diese betreffen nach Aussage des Referenten allerdings die überwiegende Mehrzahl von Vergabeverfahren der Städten und Gemeinden.
Friedhelm Werner ist Dipl.Verwaltungswirt (FH), war 16 Jahre Bürgermeister einer Stadt mit rd. 11.000 Einwohnern und hat „Abwicklung kommunaler Investitionen“ an der Hochschule für Verwaltung und Finanzen, Ludwigsburg,  viele Jahre gelehrt. Sind Sie an einem solchen Vortrag oder Kurzseminar interessiert? Sprechen Sie uns an oder senden Sie uns eine Email: kontakt@bildungswerk-bw.de oder friedhelm.werner@bildungswerk-bw.de