Bildungswerk unterstützt die Arbeit der Jugendgemeindräte
„Die Gemeinde kann Jugendliche bei Planungen und Vorhaben, die ihre Interessen berühren, in angemessener Weise beteiligen. Sie kann einen Jugendgemeinderat oder eine andere Jugendvertretung einrichten“. So steht es in § 41a der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg. Das Bildungswerk für Kommunalpolitik hat…




