Was bringt der neue Koalitionsvertrag von Bündnis 90/die Grünen und der Christlich demokratischen Union Baden-Württemberg von 2026 – 2031 für die Städte und Gemeinden? Wir haben einen ersten Blick in den Vertrag geworfen und stellen Ihnen einige Punkte kurz vor:
1. Zukunftskommission Land – Kommunen (Seite 10)
„Staatsmodernisierung wird nur mit handlungsfähigen Kommunen gelingen. Deshalb brauchen wir eine zwischen Land und Kommunen vereinbarte Zukunftskommission. Wir schaffen damit ein Verständigungsformat, in dem Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung, der Regierungsfraktionen und
der kommunalen Landesverbände grundlegende Entscheidungen zum Umfang
und zur Intensität staatlicher Aufgabenerfüllung auf den Weg bringen. Bis Ende
2026 wird ein Zukunftsbündnis Land-Kommunen geschlossen“.
2. Weiterentwicklung des Konnexitätsprinzips ( = wer bestellt – bezahlt, Seite 11)
„Wir werden in der Zukunftskommission Vorschläge für die Weiterentwicklung
des Konnexitätsprinzips und des Konnexitätsausführungsgesetzes erarbeiten,
zum Beispiel hinsichtlich der Mehrbelastungen für die Kommunalverwaltungen
und die unteren staatlichen Verwaltungsbehörden“.
3. Bürokratieabbau (Seite 16) – Fördermittelwesen (Seite 14)
„Wir erlassen direkt am Anfang der Legislaturperiode ein Effizienzgesetz, wonach alle bestehenden Berichts-, Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten
zum 31. Dezember 2027 auslaufen. Jede Beibehaltung einer Pflicht muss
durch Fachgesetz gesondert geregelt werden. Damit drehen wir die Begründungspflicht um. Neue Pflichten können nur noch befristet für fünf Jahre eingeführt werden“.
„Wir entwickeln die bestehende „One-in, one-out“-Regel zu einer verbindlichen
„One-in, two-out“-Regel. Für jede neue Belastung werden zwei bestehende Belastungen möglichst im selben Regelungskreis abgeschafft.
Seite 14: „Künftig führen wir eine einheitliche Förderlogik ein, die Verfahren vereinfacht, auf Vertrauen basiert, Transparenz erhöht und die Steuerung der Fördermittel verbessert. Wir werden das Förderwesen vollständig digitalisieren und verschlanken. Sämtliche Förderprogramme können standardisiert auf einer zentralen Förderdatenbank gefunden und nach dem One-Stop-Shop-Prinzip beantragt werden. Sämtliche Förderverfahren sollen standardisiert Ende-zu-Ende-digitalisiert werden und so Standardfälle automatisiert bearbeitet werden können. Die Verantwortung zur Koordinierung und Steuerung wird bei einer zentralen Stelle zusammengeführt“.
Seite 29: „Genehmigungs- und Planungsverfahren beschleunigen wir grundlegend. Die Genehmigungsfiktion wird zum Regelfall. Wir werden sie zudem in geeigneten Fällen mit der Vollständigkeitsfiktion kombinieren. Für alle Genehmigungsverfahren gelten verbindliche Maximalfristen. Sämtliche unternehmensbezogenen Verwaltungsleistungen werden vollständig digital, medienbruchfrei und nach dem „Digital only“- sowie dem „Once-only- Prinzip“ ausgestaltet. Wir schaffen einen zentralen One-Stop-Shop für Unternehmen mit gebündelter Antragstellung, Verfahrenssteuerung und Statusverfolgung“.
4. Interkommunale Zusammenarbeit fördern (Seite 13)
„Wir schaffen die Voraussetzungen und Anreize für die Verbesserung interbehördlicher Zusammenarbeit. Zugleich ermöglichen wir mehr interkommunale Zusammenarbeit, indem wir rechtliche und organisatorische Hürden abbauen und standardisierte, einfach nutzbare Kooperationsformen schaffen. Wir setzen gezielte Anreize für gemeinsame Aufgabenerledigung, z. B. eine Bundesratsinitiative zur Umsatzsteuerbegünstigung“.
5. Bürgerentscheide, Bürgerbegehren (Seite 19)
„Wir werden Bürgerbegehren und Bürgerentscheide flexibler gestalten. Mit der
Einführung der Möglichkeit einer Stichfrage soll über konkurrierende Vorlagen
abgestimmt werden können. Die Gemeinderäte erhalten die Möglichkeit, die
Abstimmungsfrage bürgerfreundlicher zu gestalten. Um die Handlungsfähigkeit der Kommunen bei wichtigen Bau- und Infrastrukturvorhaben sicherzustellen, regeln wir die Quoren der Gemeindeordnung für Bürgerbegehren bzw. Bürgerentscheide, wie sie vor der Novellierung in der 15. Legislaturperiode bestanden. Weiter nehmen wir verfahrenseinleitende Beschlüsse von Bauleitplänen aus dem Katalog möglicher Gegenstände aus, soweit eine Dialogische Bürgerbeteiligung gemäß Dialogische-Bürgerbeteiligungs-Gesetz durchgeführt wurde“.
Über die sogenannte „Klimamilliarde“ äußern wir uns zurückhaltend und zitieren einen Bericht der Tagesschau vom 06.05.2026: „Beim Klimaschutz hält Grün-Schwarz aber am „Gold-Plating“ fest. Das Ziel, bis 2040 klimaneutral zu sein und damit fünf Jahre eher als der Bund und zehn Jahre eher als die EU, bleibt bestehen – obwohl BW den bisherigen Zwischenzielen hinterherhinkt. Zudem haben die Grünen eine „Klimamilliarde“ durchgesetzt. Mit dem Geld – wenn es der Landesetat denn hergibt – sollen Kommunen vor allem ihre Gebäude energetisch sanieren“. Auf die Konkretisierung sind wir gespannt.
Hier können Sie den Koalitionsvertrag herunterladen:
