Der Landtag hat am 16. Juli 2025 eine Reform der Gemeindeordnung beschlossen. Folgende Neuerungen stehen dabei im Mittelpunkt: Hybride Sitzungen, Livestreaming und eine Kostenerstattung für Gemeinderatsmitglieder mit Schwerbehinderung wird ermöglicht.
1. Digitale Teilnahme an Gemeinderatssitzungen wird möglich
Mit der Neufassung des § 37a GemO dürfen Mitglieder des Gemeinderats künftig dauerhaft per Videoübertragung an Sitzungen teilnehmen – nicht nur in Notlagen, sondern auch im normalen Sitzungsbetrieb. Voraussetzung ist eine entsprechende Regelung in der Hauptsatzung der Gemeinde. Die zugeschalteten Mitglieder gelten als anwesend, dürfen jedoch nicht an geheimen Wahlen teilnehmen. Öffentliche Sitzungen müssen dabei auch technisch so gestaltet sein, dass die digitale Teilnahme für die Öffentlichkeit sichtbar ist.
2. Mehr Gerechtigkeit für Ratsmitglieder mit Behinderung
Erstmals regelt § 19 Abs. 4 GemO explizit die Erstattung von Mehrkosten, die Gemeinderatsmitglieder mit Schwerbehinderung im Rahmen ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit haben. Dies ist ein wichtiger Schritt zu mehr Teilhabe und Chancengleichheit im kommunalpolitischen Ehrenamt.
3. Ausschüsse müssen das politische Kräfteverhältnis besser abbilden
Die Zusammensetzung von Ausschüssen soll künftig verkleinert die Mehrheitsverhältnisse im Gemeinderat widerspiegeln. Bei wesentlichen Veränderungen (z. B. Fraktionswechsel) muss die Zusammensetzung unverzüglich neu entschieden werden (§ 40 Abs. 3 GemO). Diese Klarstellung stärkt auch die demokratische Legitimation der Ausschussarbeit.
Weitere Änderung: § 35 Absatz 3 GemO – Öffentlichkeit der Sitzungen; „Livestreaming aus öffentlichen Sitzungen“ wird möglich.
Durch Hauptsatzung kann bestimmt werden, dass in öffentlichen Sitzungen Film- und Tonaufnahmen durch die Gemeinde mit dem Ziel der Veröffentlichung zulässig sind. Im Übrigen sind Film- und Tonaufnahmen nur zulässig, wenn alle anwesenden Mitglieder des Gemeinderates einwilligen.
Mit dieser Reform reagiert das Land auf aktuelle Anforderungen in der kommunalen Praxis: mehr Flexibilität, mehr Inklusion, mehr Transparenz. Die Kommunen sind nun aufgerufen, ihre Hauptsatzungen entsprechend anzupassen und die neuen Möglichkeiten aktiv zu nutzen.
Lesen Sie hierzu die Gesetzesbegründung mit den Stellungnahmen der Fachverbände. Foto Adobe Stock; erworben 072025 BL
