Auf dem Beteiligungsportal BW ist u.a. folgendes zu lesen: „Das Kommunalverfassungsrecht soll geändert und modernisiert werden. Um die Rahmenbedingungen für das kommunale Ehrenamt weiter zu verbessern, soll dauerhaft die Möglichkeit eröffnet werden, dass ehrenamtliche Ratsmitglieder an den Sitzungen kommunaler Gremien digital teilnehmen können. Weiterhin soll es den Kommunen erleichtert werden, öffentliche Sitzungen kommunaler Gremien digital zu übertragen (Livestream) oder auf andere Weise zu veröffentlichen (zum Beispiel Videopodcast); damit soll Rechtssicherheit für Film- und Tonaufnahmen in kommunalen Sitzungen geschaffen und dem sich verstärkenden Bedürfnis in der Gesellschaft nach digitalen Informationsangeboten Rechnung getragen werden. Ob die Kommunen diese digitalen Möglichkeiten in Anspruch nehmen, soll und kann jeweils vor Ort entschieden werden.
Laden Sie hier den Entwurf zur Änderung der GemO mit Stand 06.12.2024 herunter oder schreiben Sie auf dem Beteiligungsportal Ihre Meinung dazu.