Die unechte Teilortswahl – Abschaffung – oder Beibehaltung?

Das Bildungswerk für Kommunalpolitik Baden-Württemberg e. V. Stuttgart und die Gemeinde Stühlingen haben am 22. März 2016 einen Abend mit viel Informationen rund um das Thema:
Unechte Teilortswahl – abschaffen oder beibehalten?
durchgeführt. Der  Abend stand ganz im Zeichen der unechten Teilortswahl und deren Auswirkungen auf eine Gemeinde. Nach der Gemeindeordnung ist es möglich, dass durch dieses Verfahren den einzelnen Ortsteilen eine bestimmte Sitzzahl im Gemeinderat garantiert wird. Viele Eingliederungsverträge wurden in den siebziger Jahren geschlossen und sind mittlerweile durch das Zusammenwachsen der Ortsteile zu einer Gesamtgemeinde überholt. Die unechte Teilortswahl führt aufgrund ihrer Komplexität und ihrer Schwierigkeit vielerorts zu ungültigen Stimmzetteln, ungültigen Stimmen und zu hohem Verwaltungsaufwand. Deshalb gehen immer mehr Gemeinden dazu über, über die unechte Teilortswahl zu beraten und sie bei einer vorhandenen Mehrheit auch abzuschaffen. An diesem Abend stand das fachkundige Referat eines erfahrenen Experten über die Vor- und Nachteile der unechten Teilortswahl im Mittelpunkt. Und … es wurde ausführlich und intensiv diskutiert.
Referent an diesem Abend war Kommunalberater, Lehrbeauftragter und Beigeordneter a. D. Johannes Stingl aus Neu-Ulm. Er war viele Jahre in Führungsfunktion beim Gemeindetag Baden-Württemberg in Stuttgart tätig und kennt die Vor- und Nachteile der unechten Teilortswahl aus der Theorie und der Praxis. Er hat bereits mehrfach Informations- und Diskussionsveranstaltung zu diesem Thema durchgeführt und konnte allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern ihre Fragen beantworten und einen sehr guten Überblick über die Situation in den Gemeinden in Baden-Württemberg geben.